O1R1 Information Verkehrssicherung
Gesetzliche Definition
Verkehrssicherungspflicht im Gesetz
Verkehrssicherungspflicht in der Praxis
Überprüfen und Instand halten
Verstoß gegen Verkehrssicherungspflichten
- wer eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält,
- oder eine Sache beherrscht, welche für Dritte gefährlich werden könnte,
- oder wer gefährliche Sachen dem allgemeinen Verkehr aussetzt oder sie in den Verkehr bringt.
Grundsätzlich unterteilt sich die Verkehrssicherungspflicht in folgende Bereiche:
- Arbeitsplatz, inklusive Besucher, Gäste, Lieferanten
- Straßenverkehr (Privat und öffentliche Straßen)
- Betreiber, Vermieter (Öffentliche Gebäude und Wohngebäude)
- Grundstücke, Gärten und Bepflanzungen
- Parkplätze, Garagen und Tiefgaragen
- Maschinen, Geräte und Anlagensicherheit
Die Verkehrssicherungspflicht umfasst:
- Vorbeugende Wegesicherung (Trittsicherheit, Schutz vor herab-, oder umfallenden Teilen, Fassaden, oder Bäumen
- Absturzsicherung
- Baustellensicherung
- Freihalten von Wegen und Zugängen (Flucht- und Rettungswege)
- Ausreichende Beleuchtung der Einrichtungen, Wege und Zufahrten
- Winterdienst
- Brandschutzmaßnahmen
- Erste Hilfe Maßnahmen
- Erfüllen der Trinkwasserverordnung (Schutz vor Legionellen)
- Beobachten Baum- und Pflanzenbestand
- Informationen zur Trinkwasserverordnung (Schutz vor Legionellen)
- Kontrollen an Spielplätzen
Übersicht Verkehrssicherungspflichten
Gebäude
- jegliche Gefahrenquellen (z. B. lose Putzteile, Mauerwerk, Umwehrungen, Heizungs- und Versorgungsanlagen) absichern und unverzüglich beseitigen lassen
Dach
- regelmäßig checken, Schäden an Ziegeln reparieren, Dachrinnen und Ablaufrohre freihalten
Hof, Keller und Dachboden
- auf Gefahrenquellen prüfen und ggf. beseitigen, Flucht- und Rettungsweg
Wege
- Stolperfallen, Löcher, Schächte beseitigen, sichtbar davor warnen, Flucht- und Rettungswege vorhalten (Kennzeichnung, Pläne usw.)
Beleuchtung
- funktionierende Beleuchtung sicherstellen an Haustür, in Hof und Treppenhaus
Treppenhaus
- Beleuchtung, Treppenstufen, Geländer intakt halten, rutschsicheren Belag wählen
Fahrstuhl
- regelmäßig überprüfen, umfassende Betriebsprüfung der Aufzugsanlage alle zwei Jahre
Bäume auf dem Grundstück
- Standfestigkeit prüfen, Äste kürzen, die bei Sturm gefährlich werden könnten, ggf. Baumfällungen von morschen Bäumen veranlassen
Brandschutz
- Mängel beim Brandschutz umgehend beheben, Brandlasten gering halten / vermeiden
Schnee und Eis
- Schneeräumen und Streuen auf Wegen des Grundstücks
Trinkwasserverordnung
- Schutz vor Legionellen
Spielplätze
- Sichtkontrolle monatlich, 3 Monate Prüfung "operative Kontrolle" durch "Befähigte Person", Jährliche Prüfung durch sachkundige Person.