O1R8 Begehungen
Begehungen zur Umsetzung der Verkehrssicherung, sind nichts anderes als die Umsetzung der deliktsrechtlichen Verhaltenspflicht zur Abwehr von Gefahrenquellen. Somit eine Prüfung ob Gefahrenquellen vorliegen.
Jede Begehung ist zu dokumentieren. In der Regel erfolgt eine Dokumentation über einen Bericht, oder bei der internen Umsetzung, durch Checklisten. Jede Dokumentation ist ablagepflichtig (Nachweis der Umsetzung mindestens bis zur nächsten Prüfung).
Gefahrenquellen sollten wenn möglich unmittelbar abgestellt werden. Ist dies nicht möglich müssen diese Gefahrenquellen mindestens gekennzeichnet, besser abgesichert werden. Ein Nachweis der Abstellung und Kennzeichnung ist zu führen. Absicherungsmaßnahmen sind überwachungspflichtig und müssen in Abständen kontrolliert werden.
Begehungen im Rahmen der Verkehrssicherung können auch an Dritte (Personen, Unternehmen) vergeben werden. Dann geht die Verantwortung im Rahmen der Verkehrssicherung an das vertraglich vereinbarte Unternehmen, oder Person über. Eine Kontrollpflicht bleibt jedoch immer beim Betreiber, bzw. der Verantwortlichen Person Unternehmen.
Begehung zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflichten
Die Begehungen zur Verkehrssicherung, wird durch IMS Services terminiert und umgesetzt. Zu jeder Objektbegehung wird ein Protokoll und ggf. eine Mangelliste umgesetzt. Anhand der Mangelliste können die erkannten Mängel bearbeitet und die Umsetzung dokumentiert werden.
Das Objektprotokoll wird durch den Betreiber / Unternehmen archiviert. Es wird empfohlenen eine Gesamtübersicht der Objektbegehungen mit folgenden Inhalten zu führen:
- Objektnummer
- Objektdaten
- Begehungsdatum
- Protokolldatum
- Datum Mangelabstellung
- Bemerkungen
Die jeweiligen Protokolle und Mangelliste sollte im Objektdatenordner-/ Ablage (IT-Ablage) abgelegt werden. Der Nachweis der Umsetzung und Mangelbearbeitung ist Pflicht des Unternehmens.
Folgende Begehungspflichten Verkehrssicherung sollten umgesetzt werden um eine rechtliche Gefahrenabsicherung umsetzen zu können.
- Jahresbegehung aller Gebäude, Objekte, Grundstücke, Maschinen, Geräte und Anlagen.
- Besichtigung aller Dachflächen (Dacheindeckung) und Dachaufbauten, (Abwasserrinnen, Abwasserkanäle Einflüsse, Dachfanganlagen (Schneegitter), Solaranlagen, Fotovoltaikanlagen, Dachfenster, Antennen, TV-Anlagen) auf Beschädigung nach Sturm mit einer Stärke ab Beaufortskala 9 (75 - 88 km/h, 20,8 - 24,4 m/s).
- Besichtigung Baumbestand (Astbruch, Baumsturz) auf Beschädigung nach Sturm mit einer Stärke ab Beaufortskala 9 (75 - 88 km/h, 20,8 - 24,4 m/s).
- Besichtigung Baumbestand mindestens alle 24 Monate durch Sachkundige Personen, bei Bedarf alle 12 Monate.
- Kontrolle von Verkehrssicherungsmaßnahmen (Beschilderungen, Abgrenzungen, Zugangsschutzmaßnahmen) von Baustellen, im Bereich öffentlicher Straßenverkehr und in Objekten mit besonderen Gefahrenquellen mit Gefahr für Leib und Leben, in regelmäßigen Abständen. In der Regel erfolgt die Verkehrssicherung auf Baustellen, oder durch Handwerker am Arbeitsende arbeitstäglich, wenn dies vertraglich gesichert ist, oder eine verbindliche Absicherungsmaßnahmen darstellt. Es wird empfohlen diese Absicherungen mindestens 1 x pro Arbeitswoche zu kontrollieren (Beschilderung vorhanden, Gefahrenquellen abgesichert, Absicherung und Sichtbarkeit bei Tag und Nacht).